KRYPTOS UND
DIE STEUER

Steuern sind für viele von uns ein eher lästiges und unbeliebtes Thema. Aber ganz besonders Einsteiger in die Welt des Kryptohandels sollten sich von Anfang an mit den steuerlichen Regeln in dieser Branche vertraut machen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass dieses Thema sehr komplex ist. Daher möchten wir an dieser Stelle nur das Wichtigste in einem kurzen Überblick darstellen.

Wir empfehlen unseren Kunden von Anfang an, ihre digitalen Assets mit der lizenzierten und vom deutschen Finanzamt anerkannten Krypto Software unseres Partners Blockpit, zu verwalten, bei deren Einrichtung wir Ihnen selbstverständlich mit unserem Fachwissen sehr gerne zur Verfügung stehen.

DAS WICHTIGSTE
IN KÜRZE

  • Kryptowährungen sind in Deutschland generell steuerpflichtig. Sowohl Krypto-Gewinne, als auch Krypto-Einkommen fallen unter die Einkommensteuer.

  • Kryptos sind nach Ablauf einer 1-jährigen Haltefrist steuerfrei. Zur Zeit beträgt der Steuerfreibetrag 1.000 €.

  • In Deutschland zählen Kryptowährungen zu den „sonstigen Wirtschaftsgütern“ und werden damit steuerlich ähnlich behandelt wie z.B. Sammlerstücke und Privatbesitz. Es gilt also § 23 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • Kryptowährungen bieten keine vollständige Anonymität, sondern sind pseudonym, was ihre Transaktionen für das Finanzamt sichtbar machen kann.

  • Gewinne und Einkommen aus Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

  • Das Finanzamt kann über Anfragen an Kryptobörsen, Überwachung von Bankkonten und Blockchain-Analysen von Kryptotransaktionen erfahren.

  • Neue internationale Regulierungen wie CARF und DACS führen zu strengeren Berichtspflichten für Kryptowährungsdienstleister.

  • Im internationalen Vergleich bietet Deutschland einige steuerliche Vorteile für Krypto-Investoren.
Weiß das Finanzamt, dass ich Kryptowährungen besitze?

Derzeit findet in Deutschland kein automatischer Datenabgleich zwischen Kryptobörsen und dem Finanzamt statt, sodass es unklar ist, ob das Finanzamt von deinen Krypto-Beständen weiß. Allerdings sind Kryptobörsen verpflichtet, deine Identität während der Registrierung durch KYC-Verfahren (Know Your Customer) festzustellen. KYC, oder „Kenne deine Kundschaft“ auf deutsch, ist ein Prozess zur Identitätsprüfung von Nutzern auf Kryptobörsen. Er erfordert die Bereitstellung von Ausweisdokumenten, Fotos und Adressen, um die Identität der Käufer zu verifizieren. Kryptobörsen müssen keine Transaktionen direkt an das Finanzamt melden, aber sie sind verpflichtet, Anti-Geldwäsche- (AML) und KYC-Regeln einzuhalten, was die Speicherung von Nutzerinformationen beinhaltet. Diese Daten können bei Ermittlungen von Behörden angefordert und weitergegeben werden, sodass Transaktionen nicht völlig anonym sind.

TIPPS ZUR
KRYPTO-STEUER-
OPTIMIERUNG

Die Haltefrist beachten

In Deutschland wird zwischen kurz- und langfristigen Haltefristen für Kryptowährungen unterschieden: Veräußerungen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz (0-45%) und können zu höheren Steuern führen. Gewinne aus Verkäufen nach mehr als einem Jahr sind hingegen steuerfrei. Beachte, dass etwa der Tausch von Bitcoin zu Ether als Veräußerung zählt und die FIFO-Methode (First In, First Out) angewendet wird. Bei Verkäufen werden somit immer die ältesten Bitcoins zuerst berücksichtigt. Um die Steuerfreiheit älterer Bestände zu sichern, ist es ratsam, separate Depots für Langzeithaltung und Trading zu führen.

Deutsche Anleger können bei privaten Veräußerungsgeschäften eine steuerliche Freigrenze für Kryptowährungen nutzen, die ab 2024 1.000 € pro Jahr beträgt (bei älteren Steuerjahren sind es nur 600 €). Bleibt der Jahresgewinn aus Kryptohandel unter dieser Grenze, ist er steuerfrei. Ab der Schwelle (also ab 600 € oder 1.000 €), sind die gesamten Gewinne steuerpflichtig. Für Einkünfte aus Kryptowährungen wie Staking, Mining oder passive Krypto-Einkommen besteht eine separate Freigrenze von 256 €.

Die Verlustverrechnung ermöglicht es, Verluste aus Krypto-Transaktionen mit Gewinnen zu verrechnen und so die Steuerlast zu mindern. Steuerlich sind Verluste allerdings nur relevant, wenn sie innerhalb der einjährigen Haltefrist realisiert wurden und nicht primär aus steuerlichen Gründen erfolgten. Eine Verlustverrechnung ist ausschließlich innerhalb des § 23 EStG denkbar. Somit können Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen jedoch auch Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken, Edelmetallen oder Fremdwährungen ausgleichen.

Die Anwendung steueroptimierter Handelsstrategien, wie HODLing und Tax Loss Harvesting, kann die Steuerlast beim Handel mit Kryptowährungen senken. Der Blockpit Krypto-Steueroptimierer erkennt automatisch Tax Loss Harvesting-Möglichkeiten und zeigt die Haltedauer Ihrer Assets. Mit dem einzigartigen Verkaufssimulator können Sie verschiedene Strategien testen und steuerliche Auswirkungen simulieren. Sie sparen somit im Durchschnitt 2.395 € an Krypto-Steuern!

Eine präzise Aufzeichnung aller Kryptowährungstransaktionen ist essenziell für eine effektive Steuerplanung. Sie erleichtert die genaue Verfolgung von Gewinnen, Verlusten und Haltefristen. Der Einsatz von Krypto-Portfolio-Trackern und Krypto-Steuersoftware wie Blockpit automatisiert und vereinfacht die Verwaltung Ihrer Krypto-Aktivitäten, bietet eine klare Übersicht über Handelshistorien und erleichtert die Berechnung Ihrer Steuerverpflichtungen.

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